Internationale Datenübertragungen von Cision
Internationale Datentransfer-Bewertung
Cision bietet Dienstleistungen unter den Namen Cision, Brandwatch, PR Newswire und Trajaan an.
Diese Bewertung wurde erstellt, um Cision-Kunden, Influencern, Medienkontakten und anderen betroffenen Personen bei Fragen dazu zu helfen, wie Cision internationale und provinzübergreifende Übermittlungen personenbezogener Daten bewertet und schützt.
Sie befasst sich mit Übermittlungen aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Québec, einschließlich Übermittlungen an oder Fernzugriff durch Cision-Konzerngesellschaften, Kunden, Anbieter, Unterauftragsverarbeiter und Cloud-Anbieter in den USA, dem Vereinigten Königreich, der EU und anderen Jurisdiktionen. Der Ansatz von Cision basiert auf anwendbaren rechtlichen Mechanismen, Transferbewertungen, vertraglichen Schutzmaßnahmen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Relevante Übermittlungsmechanismen können umfassen: Angemessenheitsbeschlüsse, den EU-US-Datenschutzrahmen (wo anwendbar), die britische Erweiterung des EU-US-Datenschutzrahmens (wo anwendbar), den Schweizer-US-Datenschutzrahmen (wo anwendbar), die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission von 2021, die britische Internationale Datenübermittlungsvereinbarung (UK IDTA) oder den britischen Nachtrag, Transferfolgenabschätzungen, Transferrisikoabschätzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß dem Québecer Gesetz 25 sowie ergänzende Maßnahmen, sofern erforderlich.
Das internationale Recht zur Datenübermittlung entwickelt sich kontinuierlich weiter. Cision überprüft seinen Ansatz fortlaufend im Lichte von Regulierungsleitlinien und rechtlichen Entwicklungen der Europäischen Kommission, des EDPB, des ICO, der Commission d'accès à l'information du Québec, der Schweizer Behörden sowie anderer anwendbarer Aufsichtsbehörden und Gerichte.
1. Worum ging es bei der Schrems-II-Entscheidung?
Schrems II war die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Juli 2020, die den EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield) für ungültig erklärte und bestätigte, dass Exporteure, die sich auf Standardvertragsklauseln stützen, prüfen müssen, ob diese Klauseln für die jeweilige Übermittlung in der Praxis wirksam sind.
Die Entscheidung bleibt relevant, da sie eine praktische Bewertung des Rechts und der Praxis im Zielland, der Art der Daten, des Empfängers, des Übermittlungsmechanismus und etwaiger ergänzender Schutzmaßnahmen erfordert.
Seit Schrems II hat sich die Rechtslage verändert. Der EU-US-Datenschutzrahmen, die britische Erweiterung dieses Rahmens und der Schweizer-US-Datenschutzrahmen können nun für Übermittlungen an zertifizierte US-Organisationen relevant sein. Soweit diese Rahmenwerke nicht gelten, kann sich Cision auf Standardvertragsklauseln, britische Übermittlungsinstrumente, Transferbewertungen und ergänzende Maßnahmen stützen.
2. Übermitteln Sie personenbezogene Daten außerhalb Europas oder Québecs, insbesondere in die USA?
Ja. Cision ist ein globales Unternehmen, und bestimmte personenbezogene Daten können außerhalb der Jurisdiktion, in der sie ursprünglich erhoben wurden, übermittelt, gespeichert oder abgerufen werden, einschließlich außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz und Québecs sowie in den Vereinigten Staaten.
Der anwendbare Übermittlungsmechanismus hängt vom Produkt, der Cision-Einheit, der Datenkategorie, der Kundenbeziehung, dem Empfänger, dem Zielland und davon ab, ob der Empfänger im Rahmen eines anwendbaren Datenschutzrahmens zertifiziert oder anderweitig durch einen anderen Übermittlungsmechanismus abgedeckt ist.
3. Welche personenbezogenen Daten übermitteln Sie?
Die übermittelten personenbezogenen Daten sind in den einschlägigen Datenschutzhinweisen von Cision und Brandwatch sowie in den vertraglichen Unterlagen beschrieben. Im Wesentlichen können darunter fallen: Cision-Medienkontakt- und Influencer-Daten; vom Kunden bereitgestellte Medien- oder Influencer-Listen; Kunden- und Nutzerdaten; Brandwatch-Online-Autoren- und Social-Media-Daten; vom Kunden authentifizierte Social-Media-Accounts oder private Kontakte; sowie interne personenbezogene Geschäftsdaten von Cision, wie z. B. HR-Daten, sofern relevant.
- Cision-Medienkontakt-/Influencer-Daten: Berufliche und öffentlich zugängliche Kontakt- und Profilinformationen über Journalisten, Medienkontakte, Influencer und ähnliche berufliche Kontakte.
- Vom Kunden bereitgestellte Medien- oder Influencer-Daten: Namen, Kontaktdaten, Social-Media-Accounts, Notizen, Listen oder andere Informationen, die ein Kunde in Cision-Dienste eingibt oder importiert.
- Brandwatch-Online-Autoren-Daten: Öffentlich verfügbare Online-Beiträge, Accounts, Benutzernamen, Profildaten, Bilder, Interessen, Standorte oder andere Informationen, die Online-Autoren identifizieren können.
- Kunden- und Nutzerdaten: Geschäftliche Kontaktdaten, Anmeldedaten, Nutzungsdaten, Kontoverwaltungsinformationen und Support-Informationen.
- Interne Geschäftsdaten: Mitarbeiter-, Auftragnehmer- und Betriebsdaten. Diese Seite konzentriert sich vorrangig auf kundenbezogene und Influencer-/Medien-/Social-Autoren-Datensätze.
4. An wen übermitteln Sie personenbezogene Daten?
Je nach Produkt und Datenfluss können personenbezogene Daten an Cision-Konzerngesellschaften, Brandwatch-Konzerngesellschaften, Kunden, Anbieter, Unterauftragsverarbeiter, Cloud-/Infrastrukturanbieter, E-Mail- und Kommunikationsanbieter, Kundensupport-Tools, Sicherheitsanbieter und Rechtsberater übermittelt oder für diese zugänglich gemacht werden.
Cision kann bestimmte öffentlich zugängliche Medienkontakt- und Autoren-Datensätze auch Kunden zur Verfügung stellen, die Cision- oder Brandwatch-Dienste nutzen, vorbehaltlich vertraglicher und produktbezogener Kontrollen. Vom Kunden bereitgestellte Daten werden gemäß dem jeweils geltenden Vertrag und den Datenverarbeitungsbedingungen verarbeitet.
5. Welchen genehmigten Mechanismus verwenden Sie für internationale Datenübermittlungen?
Für Übermittlungen aus dem EWR kann sich Cision auf Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission stützen, einschließlich des EU-US-Datenschutzrahmens, sofern der US-amerikanische Empfänger zertifiziert ist und die Übermittlung in den Anwendungsbereich dieser Zertifizierung fällt. Brandwatch stützt sich für seine Übermittlungen in die USA auf diesen Mechanismus.
Soweit kein Angemessenheitsmechanismus anwendbar ist, kann sich Cision auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission von 2021 sowie auf damit verbundene Transferbewertungen und ergänzende Maßnahmen stützen, sofern diese erforderlich sind.
Für Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich kann sich Cision auf britische Angemessenheitsregelungen stützen, einschließlich der britischen Erweiterung des EU-US-Datenschutzrahmens, sofern anwendbar. Brandwatch stützt sich für seine Übermittlungen in die USA auf diesen Mechanismus.
Sofern erforderlich, kann Cision die britische Internationale Datenübermittlungsvereinbarung (UK IDTA) oder den britischen Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln verwenden, zusammen mit einer britischen Transferrisikoabschätzung bzw. einem Datenschutztest.
Für Übermittlungen aus der Schweiz kann sich Cision auf Schweizer Angemessenheitsmechanismen stützen, einschließlich des Schweizer-US-Datenschutzrahmens, sofern anwendbar, oder auf andere Schweizer Übermittlungsschutzmaßnahmen. Brandwatch stützt sich für seine Übermittlungen in die USA auf diesen Mechanismus.
Für Übermittlungen aus Québec ins Ausland wendet Cision den Ansatz der Transferbewertung gemäß dem Québecer Gesetz 25 an.
6. Unterliegt Ihr Unternehmen den US-amerikanischen Überwachungsgesetzen gemäß Section 702 FISA und EO 12333?
Cision ist kein Telekommunikationsanbieter. In Bezug auf bestimmte Dienste, wie z. B. E-Mail- oder kommunikationsbezogene Dienste, kann Cision grundsätzlich als Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste angesehen werden und fällt daher möglicherweise in den Anwendungsbereich bestimmter US-amerikanischer Überwachungsrechtskonzepte.
Cision bewertet dieses Risiko im jeweiligen Kontext, einschließlich der Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten, der Frage, ob die Daten öffentlicher oder beruflicher Natur sind, des Empfängers, des Zielorts, der vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der praktischen Wahrscheinlichkeit von Zugriffsanfragen.
7. Ist Cision sich bewusst, dass Strafverfolgungsbehörden in den USA oder anderswo Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf seine Systeme und Datenbanken durchführen?
Cision ist keine Überwachungstätigkeit bekannt, die speziell auf Cision-Systeme oder -Datenbanken abzielt. Cision wird diese Position kontinuierlich überprüfen und etwaige rechtmäßige Anfragen im Einklang mit seinen Richtlinien, dem anwendbaren Recht und den vertraglichen Verpflichtungen prüfen.
8. Erhält Cision Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zur Offenlegung personenbezogener Daten?
Cision kann Vorladungen oder andere rechtmäßige Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden, Regulierungsbehörden oder Regierungsbehörden erhalten. Jedes derartige Ersuchen wird vor einer etwaigen Offenlegung auf seine Gültigkeit, Zuständigkeit, den Umfang und die Rechtsgrundlage hin überprüft.
9. Wie geht Cision mit Anfragen von Behörden auf Zugang zu den von Cision gespeicherten personenbezogenen Daten um?
Cision kommt gültigen gesetzlichen Verpflichtungen nach, stellt jedoch personenbezogene Daten Regierungs- oder Überwachungsbehörden nicht freiwillig ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung. Cision prüft Anfragen, um sicherzustellen, dass sie rechtsgültig gestellt, ordnungsgemäß genehmigt und auf die personenbezogenen Daten beschränkt sind, die in den Anwendungsbereich des rechtmäßigen Ersuchens fallen.
Soweit gesetzlich zulässig, kann Cision den betreffenden Kunden, Exporteur oder die betroffene Partei benachrichtigen. Sofern eine Offenlegung oder Benachrichtigung gesetzlich untersagt ist, wird Cision prüfen, ob das Ersuchen angefochten oder eingeschränkt werden kann.
10. Legt Cision offen, dass Behörden den Zugang zu personenbezogenen Daten beantragt haben?
Cision kann die Existenz eines behördlichen Ersuchens offenlegen, sofern dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Einige Ersuchen können Vertraulichkeits- oder Verschwiegenheitspflichten unterliegen, in welchem Fall Cision möglicherweise nicht in der Lage ist, die Existenz oder die Einzelheiten des Ersuchens offenzulegen.
11. Wie häufig erhält Cision Anfragen von Behörden nach personenbezogenen Daten von Kunden oder Influencern?
Über seine verbundenen Unternehmen hinweg erhält Cision nur gelegentlich Informationsanfragen. Die Risikobewertung von Cision berücksichtigt die Art der betroffenen Daten, die Wahrscheinlichkeit von Anfragen sowie die Frage, ob die angeforderten Informationen bereits öffentlich zugänglich oder anderweitig von geringer Sensibilität sind.
12. Welche Bewertung haben Sie bezüglich Ihrer internationalen Datenübermittlungen vorgenommen?
Cision bewertet relevante Datenübermittlungsflüsse auf risikobasierter Grundlage, einschließlich Übermittlungen innerhalb der Cision-Gruppe, Übermittlungen an Unterauftragsverarbeiter und Anbieter sowie Übermittlungen oder Zugriffe durch Kunden, für die Cision für den Übermittlungsmechanismus verantwortlich ist.
Die Bewertung berücksichtigt das Produkt, die Datenkategorien, die Gruppen betroffener Personen, das Zielland, die Rolle des Empfängers, den Übermittlungsmechanismus, die Verfügbarkeit von Angemessenheitsbeschlüssen oder DPF-Zertifizierungen, vertragliche Schutzmaßnahmen, technische und organisatorische Maßnahmen, die Wahrscheinlichkeit und Art des behördlichen Zugriffs sowie die Frage, ob ergänzende Maßnahmen erforderlich sind.
Für Cision-Medienkontakt-, Influencer- und Brandwatch-Online-Autoren-Daten ist Cision der Ansicht, dass das Gesamtübermittlungsrisiko im Allgemeinen gering bis moderat und beherrschbar ist, da ein Großteil der Daten beruflicher, öffentlich zugänglicher oder öffentlich verfügbarer Natur ist. Die Daten bleiben jedoch personenbezogene Informationen und können nutzergenerierte Inhalte, Social-Media-Accounts, Profile, abgeleitete Interessen oder Standortdaten enthalten, weshalb Cision Schutzmaßnahmen und Prozesse zur Wahrung der Betroffenenrechte anwendet.
13. Welche technischen Maßnahmen ergreifen Sie, um sicherzustellen, dass international übermittelte personenbezogene Daten angemessen geschützt sind?
Cision unterhält technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich Zugriffskontrollen, Sicherheits-Governance, Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand soweit anwendbar, Sicherheitsüberprüfung von Anbietern, Incident-Response sowie weiterer Kontrollen, die der Sensibilität, dem Umfang und der Verteilung der Daten angemessen sind.
Einzelheiten zu diesen Maßnahmen sind in der Sicherheitserklärung von Cision und im Brandwatch-Sicherheitsprogramm zusammengefasst.
Soweit Cision Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter einsetzt, verlangt Cision von diesen angemessene Sicherheitsmaßnahmen und vertragliche Verpflichtungen. Technische Maßnahmen können je nach Produkt, System, Datenkategorie und Hosting-Umgebung variieren.
14. Welche weiteren ergänzenden Maßnahmen ergreifen Sie, um sicherzustellen, dass übermittelte personenbezogene Daten angemessen geschützt sind?
Cision hat ergänzende Maßnahmen im Hinblick auf die spezifischen Umstände der Übermittlungen geprüft und ist der Auffassung, dass die Übermittlungen von Brandwatch- und Online-Content-Autoren-Daten außerhalb des EWR kein wesentliches oder zusätzliches Risiko gegenüber den bereits bestehenden Risiken schaffen, da diese Daten von den betroffenen Personen selbst öffentlich zugänglich gemacht wurden.
Die zwei entscheidenden Faktoren für diese Schlussfolgerung sind:
(a) Der überwiegende Teil der übermittelten Daten sind öffentlich zugängliche Daten (beispielsweise auf öffentlichen Social-Media-Plattformen oder Websites verfügbar, auf denen sie von den betroffenen Personen selbst veröffentlicht wurden); und
Daher umfassen die Maßnahmen vertragliche Verpflichtungen, Datensparsamkeit, rollenbasierten Zugriff, Verschlüsselung, Anbieter-Sorgfaltspflicht, interne Richtlinien, Überprüfung rechtlicher Anfragen, Benachrichtigung soweit zulässig sowie eine regelmäßige Neubewertung bei wesentlichen Änderungen von Produkten, Anbietern, Hosting-Umgebungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen.
Cision wird die relevanten Parteien benachrichtigen, sofern dies erforderlich oder zulässig ist, wenn Cision der Ansicht ist, dass es die geltenden Übermittlungsverpflichtungen nicht mehr einhalten kann. Cision wird zudem rechtliche Entwicklungen verfolgen und Schutzmaßnahmen bei Bedarf aktualisieren.
Nutzerdaten beschränken sich im Allgemeinen auf die persönlichen Kontaktinformationen unserer Kundenkontakte sowie auf Aktivitäten in Kundenkonten. Wir sind der Auffassung, dass auch diese Daten ein geringes Risiko aufweisen.
Ungeachtet des Vorstehenden erkennt Brandwatch an, dass ein Zugriff von US-Regierungsbehörden auf die von Brandwatch gespeicherten personenbezogenen Daten theoretisch möglich ist. Aus diesem Grund wird Brandwatch die in Abschnitt 13 beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten umsetzen, die außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz übermittelt werden.
15. Können Sie Dienstleistungen ohne internationale Übermittlung von Kundendaten erbringen?
Einige Cision- und Brandwatch-Dienste erfordern eine internationale Verarbeitung oder einen internationalen Zugriff, um globale Medienintelligenz, Monitoring, Social Listening, Analysen, Distribution, Support- und Kontoverwaltungsfunktionen bereitzustellen. In einigen Fällen ist es möglicherweise nicht möglich, den betreffenden Dienst ohne internationale oder provinzübergreifende Übermittlung, Speicherung oder Zugriff zu erbringen.
Die genaue Situation hängt vom Produkt, der Kundenkonfiguration, der Hosting-Umgebung und der Datenkategorie ab. Kunden mit spezifischen Anforderungen an den Datenspeicherort sollten diese vor dem Vertragsabschluss ansprechen.
16. Welche Kontrolle hat ein Kunde über die übermittelten Daten?
Kunden kontrollieren die von ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten, die sie in Cision- oder Brandwatch-Dienste hochladen, importieren, authentifizieren oder anderweitig zur Verfügung stellen. Dazu können private Medienlisten, vom Kunden authentifizierte Social-Media-Konten, Kontaktlisten, Eingabeaufforderungen, Suchbegriffe, Notizen, Direktnachrichten oder andere Kundendaten gehören.
Wenn ein Kunde Bedenken hinsichtlich der Übermittlung oder des Zugriffs auf bestimmte personenbezogene Daten außerhalb einer Jurisdiktion hat, sollte er die Bereitstellung dieser Daten vermeiden oder vor der Bereitstellung verfügbare Konfigurationen oder Schutzmaßnahmen mit Cision besprechen.
17. Sollten sich Cision-Kunden über personenbezogene Daten in privaten Listen oder kundenverwalteten Datensätzen Gedanken machen?
Kunden sollten prüfen, ob personenbezogene Daten, die sie in Cision- oder Brandwatch-Dienste hochladen oder importieren, sensibel oder vertraulich sind, besonderen regulatorischen Kontrollen unterliegen oder anderweitig für eine internationale Verarbeitung ungeeignet sind. Kunden sollten unnötige personenbezogene Daten auf ein Minimum reduzieren und die Aufnahme sensibler Daten vermeiden, sofern dies nicht erforderlich ist und vom jeweiligen Dienst und Vertrag unterstützt wird.
Soweit die Daten private Kontakte, Direktnachrichten, sensible personenbezogene Informationen, besondere Kategorien personenbezogener Daten oder vertrauliche Kundendaten umfassen, sollten Kunden eine eigene Bewertung durchführen und angemessene Kontrollen anwenden, bevor sie diese Daten an Cision übermitteln.
18. Verwendung von Standardvertragsklauseln (SCCs)
Cision hat die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission von 2021 in seinen Kundendatenverarbeitungsvereinbarungen implementiert, sofern SCCs der geeignete EWR-Übermittlungsmechanismus sind. Die bisherigen Übergangsformulierungen der SCCs von 2010 sollten nicht mehr verwendet werden.
Für Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich verwendet Cision die britische Internationale Datenübermittlungsvereinbarung (UK IDTA) oder den britischen Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln, sofern erforderlich. Cision wird die Übermittlungsbedingungen weiterhin überprüfen und aktualisieren, um rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
19. Wie gehen Sie mit Übermittlungen in andere Länder als die USA um?
Cision prüft Übermittlungen in andere Länder als die USA anhand eines risikobasierten Ansatzes, der das Zielland, den relevanten Rechtsrahmen, den Empfänger, den Übermittlungsmechanismus, die Datenkategorien, die Sensibilität, den Zweck sowie die verfügbaren vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen berücksichtigt.
Sofern die Zieljurisdiktion über einen Angemessenheitsbeschluss oder einen gleichwertigen anerkannten Mechanismus verfügt, kann sich Cision wo anwendbar auf diesen Mechanismus stützen. Sofern kein Angemessenheitsmechanismus anwendbar ist, wird Cision geeignete Schutzmaßnahmen und ergänzende Maßnahmen nach Bedarf in Betracht ziehen.
20. Welche Schritte unternehmen Sie, um sicherzustellen, dass Drittanbieter und Lieferanten ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten?
Cision führt Anbieter- und Unterauftragsverarbeiter-Prüfungen durch, die der Art des Dienstes und der verarbeiteten Daten angemessen sind. Relevante Kontrollen umfassen vertragliche Datenschutzbestimmungen, Sicherheits- und Datenschutzüberprüfungen, Transparenz bezüglich Unterauftragsverarbeitern, Datenübermittlungsbedingungen, Verpflichtungen bei Datenpannen sowie regelmäßige Neubewertungen, wo dies angemessen ist.
Für Cloud- und Infrastrukturanbieter bewertet Cision die vertraglichen Schutzmaßnahmen, die Sicherheitslage, das Standort-/Zugriffsmodell und den Übermittlungsmechanismus des Anbieters im Rahmen der Anbieter- und Übermittlungs-Compliance-Prozesse.
21. Wie geht Cision mit Übermittlungen in das und aus dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit um?
Die britische DSGVO enthält eigene Regeln für internationale Datenübermittlungen. Übermittlungen vom EWR in das Vereinigte Königreich können sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für das Vereinigte Königreich stützen, sofern dieser anwendbar ist. Übermittlungen vom Vereinigten Königreich in den EWR können sich auf die britische Angemessenheitsbehandlung des EWR stützen, sofern anwendbar.
Für britische Übermittlungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs prüft Cision, ob britische Angemessenheitsregelungen, die UK-US-Datenbrücke bzw. die britische Erweiterung des EU-US-Datenschutzrahmens, die UK IDTA, der britische Nachtrag oder ein anderer relevanter Mechanismus anwendbar ist. Sofern erforderlich, wird Cision eine britische Transferrisikoabschätzung bzw. einen Datenschutztest in Betracht ziehen.
22. Welche Schritte hat Cision unternommen, um Influencer über diese Änderungen zu informieren?
Cision und Brandwatch pflegen öffentliche Datenschutzhinweise für relevante Personen, einschließlich Journalisten, Medienkontakte, Influencer, Online-Autoren und Dienstnutzer. Diese Hinweise erläutern die Arten der verarbeiteten Daten, die Zwecke der Verarbeitung, internationale Übermittlungskonzepte, individuelle Rechte sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den Datenschutzteams.
Cision wird die öffentlichen Datenschutzhinweise bei Bedarf überprüfen und aktualisieren, um wesentliche Änderungen bei Übermittlungsmechanismen, Produkten, Hosting-Umgebungen oder dem anwendbaren Recht widerzuspiegeln.
23. Welche Schritte können Influencer, Medienkontakte oder Online-Autoren unternehmen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen?
Influencer, Journalisten, Medienkontakte und Online-Autoren können sich an Cision oder Brandwatch wenden, um ihre jeweiligen Rechte auszuüben, einschließlich Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Widerspruch oder Opt-out, abhängig von ihrem Standort und dem anwendbaren Recht.
Sofern eine Person besorgt ist, dass personenbezogene Daten außerhalb ihrer Jurisdiktion übermittelt werden, kann Cision oder Brandwatch das betreffende Profil oder den betreffenden Datensatz überprüfen und gegebenenfalls Daten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und der Produktfunktionalität ändern, sperren oder löschen.
24. Übermittlungen gemäß dem Québecer Gesetz 25 an Cloud-Anbieter in den USA, dem Vereinigten Königreich und der EU
Das Québecer Gesetz 25, ehemals Gesetzentwurf 64, verpflichtet privatwirtschaftliche Unternehmen dazu, bestimmte Übermittlungen personenbezogener Informationen außerhalb Québecs vor der Übermittlung zu bewerten. Dies gilt sowohl für die Übermittlung personenbezogener Informationen außerhalb Québecs als auch für den Fall, dass ein Dritter außerhalb Québecs mit der Erhebung, Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung der Informationen im Auftrag des Unternehmens betraut wird.
Für Cision- und Brandwatch-Dienste kann dies gelten, wenn personenbezogene Informationen aus Québec in Medienkontakt-, Journalisten-, Influencer-, Online-Autoren-, Kundennutzer-, vom Kunden authentifizierten Social-Media-Konto-, privaten Listen- oder Support-Datensätzen von Cloud-Anbietern, verbundenen Unternehmen, Anbietern oder Unterauftragsverarbeitern in den USA, dem Vereinigten Königreich oder der EU gespeichert, abgerufen oder verarbeitet werden.
Die Québec-Transferbewertung von Cision berücksichtigt die Sensibilität der Informationen, die Verwendungszwecke, Schutzmaßnahmen einschließlich vertraglicher und technischer Maßnahmen sowie den Rechtsrahmen der Zieljurisdiktion. Im Allgemeinen können Übermittlungen an Cloud-Anbieter in den USA, dem Vereinigten Königreich und der EU erfolgen, sofern sie für die Erbringung oder Unterstützung von Dienstleistungen erforderlich sind, durch angemessene vertragliche Schutzmaßnahmen abgedeckt werden, einer Anbieter- und Sicherheitsprüfung unterliegen sowie durch verhältnismäßige Zugriffskontrollen und Sicherheitsmaßnahmen unterstützt werden.
| Zielland | Bewertungsposition | Wesentliche Schutzmaßnahmen | |||
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Bewertungsergebnis: Übermittlungen an Cloud-Anbieter in den USA, dem Vereinigten Königreich und der EU sind genehmigt, sofern sie für Cision- oder Brandwatch-Dienste erforderlich und den Verarbeitungszwecken angemessen sind, durch geeignete Vertrags- und Anbieterprüfungsprozesse dokumentiert werden sowie Schutzmaßnahmen unterliegen, die der Sensibilität und dem Umfang der betroffenen personenbezogenen Informationen angemessen sind.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 09.07.2026